Die politische Elite verschiebt das Regieren "Zum Wohle des deutschen Volkes" zugunsten einer gesellschaftspaltenden Klientel-Orientierung
Spätestens der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP hat es endgültig ans Licht gebracht: Wir sind in der Bundesrepublik Deutschland auf dem Weg in eine Klientel-Republik. Dies ist ein Gegenentwurf zum Freiheitlichen Rechts- und Sozialstaat - insofern, als dieser Gegenentwurf den Grundgedanken der gesellschaftlichen Solidarität auf subtile Weise aushöhlt und schleichend aber gezielt durch das Modell von (kleinen) Ober- , (abnehmenden) Mittel- und (wachsenden) Unterschichten ersetzt. Dieser Trend ist nahe an der Verfassungswidrigkeit - trotzdem haben die Bundeskanzlerin und ihre neue Ministerriege die seit 1949 unveränderte Eidesformel gesprochen , in der es u.a. heißt: "Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des Deutschen Volkes widmen, ,...werde." (Auszug aus den Art. 56 und 64 GG).
Hier einige Beispiele:
Gegen die Skrupellosigkeit vieler Unternehmer in Bezug auf Niedriglöhne (aktuellstes Beispiel: XXL-Filialen der Schlecker GmbH) bei gleichzeitiger Aushöhlung der Wochenarbeitszeit kann der Flächentarif von den Gewerkschaften kaum noch aufrecht erhalten werden. Die Politik schweigt.
Der Kündigungsschutz ist durch eine Reihe hochrangiger Arbeitgebervertreter längst als Konjunktur- und Lohnnebenkostenbremse ausgemacht und wird allenthalben als der Wachstumshemmer Nummer
1 diffamiert. Die Politik schweigt, stimmt teilweise zu.
Dass auch unser Finanzsystem vor diesem Hintergrund in den letzten beiden Jahren zu guten Teilen die Bodenhaftung verloren hat und bislang von der Politik keine wirksamen Maßnahmen zur Mithaftung der verantwortlichen Manager getroffen wurden, ist ein weiteres Indiz dafür, dass "Stärker, Höher, Weiter" den Blick für Augenmaß, Solidität und Gemeinsinn immer mehr verstellen. Unsere Politker verharren untätig.
Unsere Republik verfügt nach meinem Dafürhalten nicht mehr über genügend Selbstheilungskräfte, um dem unheilvollen Trend zur Klientel-Republik aus eigener Kraft wirksam entgegenzutreten. Geben wir die Idee des sozialen Rechtsstaates verloren, dann verabschieden wir uns unweigerlich vom Wesenskern unserer Verfassung und damit von jenem Gütesiegel, das ihr bisher den Rang einer der besten Verfassungen der freiheitlichen Welt eingetragen hat. Was also tun, wenn bereits ich, ein
x-beliebiger Bundesbürger, der das Zeitgeschen lediglich mit wachem Interesse verfolgt, zu dieser Lagebeurteilung kommt? Wer kann der unverhohlenen Umverteiungsideologie unserer Eliten eigentlich noch wirksam Einhalt gebieten?
Meines Erachtens kann dies allein das Bundesverfassungsgericht. Es müsste dazu allerdings mit der Kompetenz ausgestattet werden, im Rahmen der Normenkontrolle präventiv, d. h. Kraft eigener Initiative, in das Gesellschaftsgeschen einzugreifen und die gesetzgebenden Organe bei Regelungs-defiziten ultimativ (d. h. mit Terminvorgaben) dazu zwingen können, sozialverträgliche gesetzliche Regelungen für den jeweils anstehenden Problemkomplex zu treffen, beispielsweise durch:
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Prüfung auf Verfassungsmäßigkeit und ggf. Optimierung von Gesetzesvorlagen, deren
Verfassungskonformität bereits vor der Inkraftsetzung angezweifelt wird, und zwar noch vor den Lesungen im Bundestag und Bundesrat
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Neuausgestaltung von Gesetzen, die den Gemeinsinn irritierende Regelungen enthalten (z. B. Gegenrechnen von selbstverdientem Taschengeld der Kinder von HartzIV-Empfängern gegen die Höhe der HartzIV-Bezüge der Eltern)
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Schaffen gesetzlicher Regelungen in Bereichen, wo bislang auf der Grundlage von "Grauzonen" gehandelt wird (z. B. das Operieren des Handels mit selbsterfundenen Gütesiegeln, die keinerlei Informationswert für den Kunden haben)
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Beseitigen von offenkundigen Ungleicheiten bestimmter gesellschaftlicher Gruppierungen vor dem Gesetz (z. B. nicht geregelte Rentenausgleichzahlungen für ehemalige DDR-Bürger).
Die Beispiele stehen stellvertretend für einen ganzen Katalog von Fällen, in denen das Bundesverfa-ssungsgericht eine der Idee des freiheitlichen sozialen Rechtsstaates verpflichtete Lenkfunktion mit nachhaltiger Wirkung übernehmen können müßte. Die Frage ist allerdings, ob unsere politische "Elite" das Format aufbringen, dem Bundesverfassungsgericht diese Kompetenz zuzubilligen.
Es ist wohl Skepsis angebracht.
Rolf Birkholz Rostock, 17.November 2009
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